Weitere Einzelmaßnahmen

  • Erhöhung des Familienbonus von derzeit € 1.500 auf € 1.750 sowie der Untergrenze von € 250 auf € 350. Umsetzung ab 2022
  • Prüfung einer Ausweitung der Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen
  • Einführung eines Steueranreizmodells für die österreichische Filmproduktion
  • Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Damenhygieneartikel
  • Forcierung umweltfreundlicher betrieblicher Mobilität von Mitarbeitern durch steuerliche Begünstigung von Unterstützungsleistungen
  • Nachhaltige Besteuerung im Bereich der Tabaksteuer
  • Abschaffung der Mindestkörperschaftsteuer
  • Abschaffung der Schaumweinsteuer
  • Prüfung der Entbürokratisierung der Regelung zur Einlagenrückzahlung
  • Prüfung der Potenziale zur Senkung der Lohnnebenkosten ohne Leistungsreduktion
  • Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums vom 20 auf 10 Jahre beim Erwerb von Mietwohnungen mit Kaufoption
  • Erhöhung bzw Schaffung neuer Abschreibungsmöglichkeiten für Neubauten und Sanierung unter höchsten ökologischen Aspekten
  • (Wieder-)Einführung einer Kapitalertragsteuerbefreiung für Kursgewinne bei Wertpapieren und Fondsprodukten ab einer bestimmten Behaltefrist
  • Prüfung einer steuerlichen Absetzbarkeit von Anschub- und Wachstumsfinanzierungen für innovative Start-ups und KMU mit Obergrenze pro Investment (zB € 100.000 über 5 Jahre)
  • Anhebung der Zuverdienstgrenze bei der Familienbeihilfe für Studierende auf € 15.000.

Stand: 06. Februar 2020

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