Bis wann ist die Einkommensteuererklärung 2018 einzureichen?

Das Formular E1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.

E 1a Beilage für betriebliche Einkünfte
E 1a-K Beilage für Kleinbetriebe
E 1b Beilage für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
E 1c Beilage für pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
E 1kv Beilage für Einkünfte aus Kapitalvermögen
E 11 Beilage für Beteiligungseinkünfte
E 108c Antrag auf Geltendmachung einer Forschungsprämie

Die elektronische Übermittlung der Einkommensteuererklärung 2018 (Pflichtveranlagung) hat bis 30.6.2019 zu erfolgen. Ist die elektronische Übermittlung nicht zumutbar, kann die Erklärung auch unter Verwendung der amtlichen Formulare bis 30.4.2019 eingereicht werden. Grundsätzlich kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.

TIPP: Für all jene Steuerpflichtige, die durch eine Steuerberaterin/einen Steuerberater vertreten sind, gilt eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2020 bzw 30.4.2020 für die Steuererklärungen 2018, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw -guthaben ab dem 1.10.2019 Anspruchszinsen iHv derzeit 1,38% zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden.

Stand: 11. April 2019

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