Steuerstrukturreform und Services

Das Thema „Strukturreform“, mit dem sich in den letzten Jahren die meisten Regierungen beschäftigt haben, durfte natürlich auch in diesem Regierungsprogramm nicht fehlen. Beabsichtigt sind ua folgende Maßnahmen:

  • Neukodifizierung des Einkommensteuergesetzes
  • Vereinfachung der Besteuerung von Personengesellschaften und des Feststellungsverfahrens
  • Zusammenlegung der selbständigen Einkünfte mit den Einkünften aus Gewerbebetrieb
  • Zusammenführung der Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen unter dem Begriff „Abzugsfähige Privatausgaben
  • Prüfung einer Anpassung der Grenzbeträge für die Progressionsstufen auf Basis der Inflation, um der kalten Progression entgegen zu wirken
  • Einführung eines Rechtsanspruchs auf Durchführung einer Betriebsprüfung zur verbesserten Planungs- und Rechtssicherheit, soweit es bestehende Prüfkapazitäten zulassen
  • Einführung klarer Regelungen zur Abgrenzung von Dienst- und Werkverträgen
  • Modernisierung der Bundesabgabenordnung
  • Ausbau der digitalen Services im Bereich der Finanzverwaltung
  • Schaffung der Möglichkeit einer freiwilligen digitalen Übermittlung der Daten des Rechnungswesens an die Finanzverwaltung

Stand: 06. Februar 2020

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