Bis wann sind die Steuererklärungen 2014 einzureichen?
Sobald man festgestellt hat, ob – und wenn ja – welche Steuererklärung abzugeben ist, stellt sich natürlich die Frage, bis wann muss eigentlich die Steuererklärung für das Jahr 2014 abgegeben werden?
Der Termin für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2014 (Pflichtveranlagung) ist grundsätzlich der 30.4.2015 (für Online-Erklärungen der 30.6.2015). Steuerpflichtige, die durch einen Steuerberater vertreten sind, haben es besonders gut: Für sie gilt für die Steuererklärungen 2014 grundsätzlich eine generelle Fristverlängerung maximal bis 31.3.2016 bzw 30.4.2016, wobei zu beachten ist, dass für Steuernachzahlungen bzw –guthaben ab dem 1.10.2015 Anspruchszinsen zu bezahlen sind bzw gutgeschrieben werden. In den meisten Fällen der Arbeitnehmerveranlagung gilt wie bisher eine Fristverlängerung bis 30.9.2015. In jedem Fall kann die Einreichfrist individuell mit begründetem Antrag schriftlich jederzeit auch mehrfach verlängert werden.
Zusammengefasst ergeben sich folgende Abgabetermine:
Im Einkommen sind keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte enthalten – „normale“ Veranlagung | |||
abzugeben bis | |||
Grund zur Abgabe der Steuererklärung | Formular | Papierform | elektronisch |
Steuerpflichtiges Einkommen > € 11.000 | E1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
Steuerpflichtiges Einkommen < € 11.000, besteht aber aus betrieblichen Einkünften mit Bilanzierung | E1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen enthalten, die keinem Kapitalertragsteuerabzug unterliegen | E1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
In Einkünften sind bestimmte Einkünfte aus Immobilientransaktionen enthalten, für die keine Immobilienertragsteuer abgeführt wurde | E1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
Im Einkommen sind auch lohnsteuerpflichtige Einkünfte enthalten und das Gesamteinkommen beträgt mehr als € 12.000 – Arbeitnehmerveranlagung |
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abzugeben bis | |||
Grund zur Abgabe der Steuererklärung | Formular | Papierform | elektronisch |
(Nicht lohnsteuerpflichtige) Nebeneinkünfte > € 730 | E1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
Zumindest zeitweise gleichzeitiger Bezug von getrennt versteuerten Bezügen (Gehalt, Pension) von zwei oder mehreren Arbeitgebern | L1 | 30.09.2015 | 30.09.2015 |
Alleinverdiener– oder Alleinerzieherabsetzbetrag oder der erhöhte Pensionistenabsetzbetrag wurde zu Unrecht berücksichtigt | L1 | 30.09.2015 | 30.09.2015 |
Abgabe unrichtiger Erklärungen gegenüber Arbeitgeber betreffend Pendlerpauschale bzw betreffend steuerfreie Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kinderbetreuungskosten | L1 | 30.04.2015 | 30.06.2015 |
Krankengeld, Bezug aus Dienstleistungsscheck, Entschädigung für Truppenübungen, beantragte Rückzahlung von SV-Pflichtbeiträgen | L1 | Aufforderung durch Finanzamt | |
Freibetragsbescheid für das Kalenderjahr wurde bei Lohnverrechnung berücksichtigt | L1 | Aufforderung durch Finanzamt | |
Freiwillige Steuererklärung | L1 | bis Ende 2009 |
Stand: 13. April 2015