1. Steuerliche Änderungen – Ausblick auf 2024
Mit Blick auf den Beginn des neuen Jahres informieren wir Sie über steuerliche Änderungen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, und wiederkehrende Jahreswerte.
Mit Blick auf den Beginn des neuen Jahres informieren wir Sie über steuerliche Änderungen, die ab 1.1.2024 in Kraft treten, und wiederkehrende Jahreswerte.
Im Parlament liegt die Regierungsvorlage des Gemeinnützigkeitsreformgesetzes 2023 (GemRefG 2023) vor. Mit dem Gesetz soll vor allem die Spendenabsetzbarkeit auf weitere gemeinnützige Organisationen ausgeweitet werden. Spendenbegünstigte Zwecke sollen zukünftig alle Zwecke sein, die als gemeinnützig oder mildtätig iSd §§ 35 oder 37 BAO anzusehen sind. Dadurch sollen insbesondere auch die Bereiche Bildung und Sport begünstigt werden.
In unserer Sonder-KlientenINFO vom 15.11.2023 haben wir über den von der aws am 8.11.2023 veröffentlichten Entwurf der Richtlinie zum Energiekostenzuschuss II berichtet. Die endgültige Richtlinie wurde schließlich dann am 20.11.2023 veröffentlicht. Da diese in großen Teilen deckungsgleich mit dem Entwurf der Richtlinie vom 8.11.2023 ist, beschränken wir uns auf einige wesentliche Präzisierungen, die durch die endgültige Richtlinie erfolgt sind.
Wir informieren Sie über die globale Mindeststeuer (Pillar 2), die Senkung der Mindestkörperschaftsteuer ab 2024 und über Einlagen von Grundstücken in Personengesellschaften.
Ein Streifzug durch die aktuelle VwGH-Judikatur zeigt wieder interessante und für die betriebliche Praxis informative Sachverhalte auf, die neben einer Klarstellung auch für bislang nicht bedachte Fragenstellungen von Nutzen sind.
Noch bevor die Korken zu Silvester knallen checken Sie nochmal, ob Sie die wichtigsten steuerlichen Punkte vor dem 31.12.2023 erledigt haben.