1. Arbeitnehmerveranlagung 2022

Lohnsteuerpflichtige Einkünfte werden meistens nach Ablauf des Kalenderjahres „veranlagt“, das heißt vom Finanzamt in einem Einkommensteuerbescheid erfasst, wobei die Steuer neu berechnet und der während des Jahres einbehaltenen Lohnsteuer gegenübergestellt wird.



3. Änderungen im Mietrecht

Wie in den Medien angekündigt wird per 1.4.2023 doch der Mietzins angehoben. Für die ab 1.7.2023 geltende Regelung zum Bestellerprinzip bei den Maklergebühren sind Klarstellungen ergangen.



5. Splitter

In unserer Rubrik“ Splitter“ informieren wir Sie über kleine wichtige Änderungen in diversen Rechtsgebieten: Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs, WiEReG-Register und erneute Anhebung der Steuerzinsen.