Konjunkturstärkungsgesetz 2020
Zur Konjunkturbelebung und Kaufkraftstärkung nach der COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) ein steuerliches Maßnahmenpaket geschnürt.
Zur Konjunkturbelebung und Kaufkraftstärkung nach der COVID-19-Krise hat der Gesetzgeber mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) ein steuerliches Maßnahmenpaket geschnürt.
Mit der „COVID-19 Investitionsprämie“ werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eines Unternehmens an österreichischen Standorten gefördert.
Wir haben bereits in der KLIFO 3/2020 über die geplanten Änderungen berichtet.
Die getroffenen Covid-19-Schutzmaßnahmen werden nun schrittweise zurückgefahren, langsam tritt diesbezüglich Normalität wie vor der Corona-Krise ein.
Für Erstbegehren mit einem Beginn ab 1. Juni 2020 ist keine rückwirkende Antragstellung mehr möglich.
Befristete Erleichterungen für die Gastronomie (Wirtshauspaket).
Zur Eindämmung der Verbreitung des Virus wurde von der Bundesregierung ein weitgehendes Betretungsverbot öffentlicher Orte verhängt.
Änderung des Gesetzes über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge.
Vor kurzem hat der VfGH den letzten Satz in § 295 Abs 4 BAO wegen Unsachlichkeit der darin enthaltenen Frist aufgehoben.
Um keine Frist zu versäumen, empfiehlt sich ein Blick auf folgende Terminübersicht.