Tipps bei der Abrechnung der Investitionsprämie

Die derzeit geltende Förderungsrichtlinie sieht vor, dass die Abrechnung über die durchgeführten Investitionen spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen zu erfolgen hat.



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Die mit 1.4.2021 gesetzlich vorgesehene Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge wurde auf den 1.4.2022 verschoben.