Editorial
Nach wie vor ist unser Alltagsleben durch die COVID-19-Pandemie bestimmt.
Nach wie vor ist unser Alltagsleben durch die COVID-19-Pandemie bestimmt.
Das Corona-Jahr 2020 war durch Kurzarbeit, Lohnverzicht oder Einnahmenrückgang für viele auch ein finanziell schwieriges Jahr.
Die derzeit geltende Förderungsrichtlinie sieht vor, dass die Abrechnung über die durchgeführten Investitionen spätestens drei Monate ab zeitlich letzter Inbetriebnahme und Bezahlung der gemäß Förderungszusage zu fördernden Investitionen zu erfolgen hat.
Die Liebhabereirichtlinien 2012 (LRL) wurden nach längerer Zeit aktualisiert und insbesondere gesetzliche Änderungen seit dem Jahr 2012 eingearbeitet.
Die mit 1.4.2021 gesetzlich vorgesehene Wertanpassung der Richtwerte und Kategoriebeträge wurde auf den 1.4.2022 verschoben.
Unterschiedliche Abzinsungsfaktoren innerhalb des Steuerrechts und im Vergleich mit dem Unternehmensrecht sind nicht verfassungswidrig
Letzte Möglichkeit zur Antragstellung für den Ausfallsbonus November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021
Der Ausfallsbonus für die Monate November 2020 bis Jänner 2021 muss bis spätestens 15.4.2021 beantragt werden!
Aktuelle Tabelle über Fixkostenzuschuss, Fixkostenzuschuss 800.00, Verlustersatz und Ausfallbonus