Steuertipps für Unternehmer
Ab dem 1.1.2020 beträgt die Anschaffungskostengrenze für geringwerte Wirtschaftsgüter € 800.
Ab dem 1.1.2020 beträgt die Anschaffungskostengrenze für geringwerte Wirtschaftsgüter € 800.
Beträgt das Jahressechstel mehr als € 83.333, kommt für übersteigende Beträge ein Steuersatz von 50% bzw allenfalls 55% zur Anwendung.
Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.
Bestimmte außergewöhnliche Belastungen (zB Behinderungen, Katastrophenschäden, Kosten der auswärtigen Berufsausbildung der Kinder) sind ohne Kürzung um einen Selbstbehalt absetzbar.
Für (Klein-)Unternehmer bis zu einem Jahresumsatz von € 35.000 (ohne Umsatzsteuer) gibt es ab der Veranlagung 2020 eine neue Pauschalierungsmöglichkeit.
Zuschlag zum Verkehrsabsetzbetrag und erhöhte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen
Im Zusammenhang mit dem Familienbonus Plus wurde gesetzlich verankert, dass in bestimmten Fällen die Lebensgemeinschaft – als Voraussetzung für den Familienbonus Plus – nicht mehr als sechs Monate im Kalenderjahr bestehen muss.