Editorial
Von der großen Steuerreform 2020 gibt es nach wie vor keine weiteren Details.
Von der großen Steuerreform 2020 gibt es nach wie vor keine weiteren Details.
Grundsätzlich sind bei der sogenannten „ARBEITNEHMERVERANLAGUNG“ drei Möglichkeiten zu unterscheiden.
Das Formular E1 und die jeweils erforderlichen Beilagen bilden zusammen die Einkommensteuererklärung.
Mit der ab 1.1.2019 eingeführten Hinzurechnungsbesteuerung können derartige Gewinne sofort in Österreich besteuert werden.
Die Richtwerte nach dem Richtwertgesetz wurden ab dem 1.4.2019 neu festgesetzt.
Der VwGH hat jüngst entschieden, dass das Finanzamt bei einer Schmutzzulage die Steuerfreiheit auf ihre Angemessenheit beurteilen kann.
Auch wenn es für den heurigen Karfreitag streng genommen schon zu spät ist, um sich frei zu nehmen, sollen die neuen Regelungen kurz dargestellt werden.
Ausländische Unternehmer, die ihren Sitz außerhalb der EU haben, können noch bis 30.6.2019 einen Antrag auf Rückerstattung österreichischer Vorsteuern 2018 stellen.