Editorial
Von der großen Steuerreform 2020 gibt es nach wie vor keine weiteren Details. Der Ministerrat hat lediglich am 3.4.2019 ein „Digitalsteuerpaket“ beschlossen. Hier soll demnächst ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung vorgelegt werden.
Als Steuerpflichtiger kann man sich daher den alltäglichen Themen zuwenden, wie z.B. bekomme ich auch heuer Geld vom Finanzamt zurück? Ende Februar wurden ja die Lohnzettel und die Spenden-, Kirchenbeitrags- und bestimmte Versicherungsmeldungen für 2018 von den jeweiligen Organisationen an das Finanzamt übermittelt. Wir informieren Sie ausführlich, wie Sie zu Ihrer Lohnsteuergutschrift kommen können. Selbstverständlich erfahren Sie auch, bis wann Sie zu einer Abgabe der Steuererklärung für 2018 verpflichtet sind.
Über die steuerlichen Auswirkungen eines ungeregelten Austritts Großbritanniens aus der EU haben wir bereits in der letzten KlientenInfo berichtet. Ob dieser kommt, und wenn ja, wann, steht nach wie vor in den Sternen. Unternehmer, die sich Vorsteuern aus Großbritannien zurückholen wollen, sollten sich jedenfalls beeilen und noch bis spätestens 12.4.2019 die einfachere elektronische Abwicklung über FinanzOnline wählen.
Und so kurz vor Ostern darf natürlich auch ein Beitrag über die neue Karfreitagsregelung nicht fehlen.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein interessantes Lesevergnügen und ein frohes Osterfest!
Stand: 11. April 2019