Editorial
Die wichtigsten Eckpunkte zur Verlängerung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.
Die wichtigsten Eckpunkte zur Verlängerung der COVID-19-Hilfsmaßnahmen haben wir für Sie zusammengestellt.
Ende Juli wurden die zunächst bis 30.6.2021 befristeten COVID-19-Staatshilfen nochmals – modifiziert – verlängert.
In der Personalverrechnung sind laufend Änderungen zu berücksichtigen.
Diese Frist wurde für Bilanzstichtage bis zum 31.12.2020 auf 12 Monate verlängert.
Mit 1.Juli 2021 wurde eine Reihe von Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Versandhandelslieferungen wirksam.
Keine feste Niederlassung bei bloßer Grundstücksvermietung führt zur Nichtanwendbarkeit der Kleinunternehmerregelung.
Mit 26.7.2021 trat die Restrukturierungsordnung (ReO) in Kraft.
Um einen besseren Überblick zu haben, empfiehlt sich auf jeden Fall einen Blick auf die mit Ende des 3.Quartals anstehenden Termine.