Editorial

Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen. Das einzig beruhigende daran ist, dass diese Gesetzesänderungen dieses Mal das Budget nur mit rd € 470 Mio belasten, während im Jahr 2008 über € 2 Mrd „verteilt“ wurden. Die damals beschlossene 13. Familienbeihilfe wurde ja dann rasch wieder abgeschafft und in ein im September auszuzahlendes „Schulstartgeld“ für Kinder zwischen 6 und 16 Jahren umgewandelt.

Ob es sinnvoll ist, so kurz vor Wahlen Gesetzesänderungen, die auch zu enormen Belastungen bei den Arbeitgebern führen, „durchzupeitschen“, kann dahin gestellt bleiben. 

Stand: 17. Oktober 2017

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