Ausblick auf 2022

1. Veränderliche Werte 2022

Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2022. Die ausführliche Übersichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der KlientenINFO des neuen Jahres 2022

 

2022

2021

ASVG-Geringfügigkeitsgrenze

485,85

475,86

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage monatlich

5.670,00

5.550,00

ASVG-Höchstbeitragsgrundlage täglich

189,00

185,00

ASVG Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen

11.340,00

11.100,00

Grenzwert Dienstgeberabgabe

728,77

713,79

GSVG/BSVG- Höchstbeitragsgrundlage monatlich freie DN ohne SZ

6.615,00

6.475,00

GSVG/BSVG-Höchstbeitragsgrundlage jährlich

79.380,00

77.700,00

GSVG/BSVG-Aufwertungszahl

1,02

1,03

2. Regelbedarfssätze für Unterhaltsleistungen 2022

Werden Unterhaltszahlungen an nicht haushaltszugehörige Kinder geleistet, steht ein Unterhaltsabsetzbetrag von monatlich € 29,20 (für das 2. Kind € 43,80 und für jedes weitere Kind € 58,40) zu. In Fällen, in denen keine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen vorliegt, müssen zumindest die Regelbedarfsätze bezahlt werden, um den vollen Unterhaltsabsetzbetrag geltend machen zu können. Bei nur teilweiser Bezahlung des Unterhalts wird der Unterhaltsabsetzbetrag aliquot gekürzt. Die monatlichen Regelbedarfsätze wurden im Juli 2021 angepasst und sind für steuerliche Belangen für das gesamte Kalenderjahr 2022 heranzuziehen.

Kindesalter in Jahren

0-3 J

3-6 J

6-10 J

10-15 J

15-19 J

19-28 J

Regelbedarfssatz 2022

€ 219

€ 282

€ 362

€ 414

€ 488

€ 611

Regelbedarfssatz 2021

€ 213

€ 274

€ 352

€ 402

€ 474

€ 594

3. Bausparprämie 2022

Gemäß § 108 Abs 1 EStG 1988 beträgt die Höhe der Bausparprämie unverändert auch für das Kalenderjahr 2022 1,5% der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Das sind € 18 Prämie.

Stand: 02. Dezember 2021

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