Aktuelles aus der Personalverrechnung 2022

Mit Jahresbeginn treten einige Neuerungen in der Personalverrechnung in Kraft. So auch die im Wartungserlass 2021 zu den Lohnsteuerrichtlinien eingearbeiteten Änderungen. Über das Homeoffice-Pauschale und das Öffi-Ticket wurde in der Ausgabe 6/2021 ausführlich berichtet. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenstellung der zusätzlichen für die Praxis wichtig erscheinenden Änderungen und aktuelle Werte. Die Tabelle der Sozialversicherungswerte 2022 finden Sie gesondert als Beilage.

3.1 Besonderheiten beim Öffi-Ticket

Beim Zusammenspiel von Pendlerpauschale und Öffi-Ticket ist in räumlicher Hinsicht darauf zu achten, ob das zur Verfügung gestellte Öffi-Ticket den gesamten Arbeitsweg abdeckt. Für die nicht umfasste Wegstrecke steht ein Pendlerpauschale zu. Dies ist mit dem fiktiven Pendlerpauschale des gesamten Arbeitswegs begrenzt. Wird dem Arbeitnehmer für mehr als 50% seiner Arbeitstage im Monat ein Öffi-Ticket zur Verfügung gestellt, das auch den Arbeitsweg umfasst, dann steht kein Pendlerpauschale zu.

Eine erlaubte Bezugsumwandlung liegt vor, wenn der Arbeitgeber bisher einen Fahrtkostenzuschuss für ein öffentliches Verkehrsmittel für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gezahlt hat und statt dessen nun ein Öffi-Ticket zur Verfügung stellt.

3.2 Fahrtenbuch

Für die Berücksichtigung von Fahrtkosten in Höhe des amtlichen Kilometergeldes muss der Steuerpflichtige Nachweise führen, die die Kontrolle des beruflichen Zwecks und die zurückgelegte Fahrtstrecke erlauben. In Rz 290 der LStR wurde ergänzt, dass neben einem Fahrtenbuch dafür auch Belege und Unterlagen sowie elektronische Aufzeichnungen, die diese Merkmale enthalten, zur Nachweisführung geeignet sind.

3.3 Berufswohnsitz

Basierend auf einer VwGH-Entscheidung wurden die Begriffe Familienwohnsitz und Berufswohnsitz präzisiert. Der Familienwohnsitz im Sinne der Pendlerverordnung liegt dort, wo ein Steuerpflichtiger seine engsten persönlichen Beziehungen (zB Familie, Freundeskreis) und einen eigenen Hausstand hat. Ein Hausstand ist eine Wohnung, die den Lebensbedürfnissen entspricht. Ein Zimmer bei den Eltern oder ein WG-Zimmer erfüllen diese Voraussetzung nicht. Der Berufswohnsitz muss hingegen für die Anerkennung der Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung kein eigener Hausstand sein. Der Berufswohnsitz kann neben einer (Miet-)Wohnung auch ein (Untermiet-)Zimmer oder eine im Rahmen einer Wohngemeinschaft mit anderen Personen als einem Ehepartner oder Lebensgefährten benützte Wohnung sein.

3.4 Geldstrafen

Der Ersatz einer Geldstrafe, die über den Arbeitnehmer wegen einer in Ausübung seines Dienstes begangenen Verwaltungsübertretung verhängt wurde, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies liegt dann nicht vor, wenn das Strafmandat direkt an den Arbeitgeber erfolgt und diese Verkehrsstrafe über ihn verhängt und auch von ihm bezahlt wurde.

3.5 Kontrollsechstel

Die Versteuerung der sonstigen Bezüge (13. und 14.Gehalt, Prämien) mit den attraktiven festen Steuer­­-sätzen ist vom Arbeitgeber bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr zu kontrollieren und ggf aufzurollen und nachzuversteuern. In den LStR wurde nun klargestellt, dass eine Aufrollung auch zu Gunsten des Arbeitnehmers vorzunehmen ist. Wurden im laufenden Kalenderjahr weniger sonstige Bezüge als das Kontrollsechstel mit festen Steuersätzen versteuert, hat der Arbeitgeber ab dem Jahr 2021 den nicht ausgeschöpften Differenzbetrag auf das Kontrollsechstel durch Aufrollung neu zu berechnen.

3.6 Sachbezug für Dienstautos

Basierend auf den CO2-Emissionswerten nach dem WLTP-Messverfahren kommen bei Erstzulassung in 2022 folgende Sachbezugswerte zum Ansatz:

Sachbezug

Fahrzeugtyp

CO2-Wert im Zeitpunkt der Erstzulassung nach WLTP

max pm

2%

alle PKW und Hybridfahrzeuge

 

2021: über 138 g/km

2022: über 135 g/km

€ 960

1,5%

ökologische PKW und Hybridfahrzeuge

 

2021: bis 138 g/km

2022: bis 135 g/km

€ 720

0%

Elektroautos

 

0 g/km

€ 0

           

3.7        Sachbezug Firmenparkplatz

Mit Einführung des „Parkpickerls“ für alle Bezirke in Wien ab 1.3.2022 gewinnt die kostenlose Parkmöglichkeit am Arbeitsort erhöhte Bedeutung. Für die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes in einer parkraumbewirtschafteten Zone ist für alle Fahrzeuge ein Sachbezug von monatlich € 14,53 anzusetzen. Dies gilt also auch für E-Cars, ausgenommen natürlich in Gemeinden, in denen E-Fahrzeuge von der Parkgebühr befreit sind.

3.8 Übersicht nützlicher Werte für die Lohnverrechnung

Das Pendlerpauschale und der Pendlereuro bleiben unverändert. Hier die geltenden Werte:

 

kleines Pendlerpauschale in €

großes Pendlerpauschale in €

Entfernung

jährlich

monatlich

jährlich

monatlich

2 km – 20 km

   —

  372

  31

20 km – 40 km

  696

  58

1.476

123

40 km – 60 km

1.356

113

2.568

214

über 60 km

2.016

168

3.672

306

           

Der Pendlereuro beträgt € 2 / km einfacher Fahrtstrecke bei Anspruch auf das Pendlerpauschale.

 

Taggeld – Inland

Dauer > 3 Std  bis 12 Std aliquot ein Zwölftel

€ 26,40

 

Nächtigungsgeld – Inland

pauschal anstelle Beleg für Übernachtung

€ 15,00

 

 

 

 

 

 

Km-Geld PKW /Kombi

Km-Geld Mitbeförderung

Km-Geld Motorrad

Km-Geld Fahrrad

 

€ 0,42

€ 0,05

€ 0,24

€ 0,38

 

Stand: 15. Februar 2022