Härtefall-Fonds: Sicherheitsnetz für Selbständige

Aus dem Härtefall-Fonds gibt es erste rasche Hilfeleistungen für Selbständige, die aufgrund der Corona-Krise in eine akute finanzielle Notlage geraten sind. Die Erste-Hilfe-Maßnahme soll die Betroffenen bei der Bestreitung der laufenden Lebenserhaltungskosten unterstützten. Das Geld ist ein einmaliger Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden.

Höhe der Förderung

Die Auszahlung der Förderung erfolgt in 2 Phasen:

Phase 1 – Soforthilfe:

  • Bei einem Nettoeinkommen bis EUR 6.000,00 p.a.: Zuschuss von EUR 500,00.
  • Bei  einem Nettoeinkommen ab EUR 6.000,00 p.a.: Zuschuss von EUR 1.000,00.

Phase 2 (genaue Kriterien und Zeitpunkt sind seitens der Regierung noch in Ausarbeitung):

  • Der Zuschuss wird maximal EUR 2.000,00 pro Monat auf maximal 3 Monate betragen.
  • Der Zuschuss richtet sich nach der Höhe der Einkommenseinbuße.

Wer kann eine Förderung aus dem Härtefall-Fonds beantragen?

Antragsberechtigt sind folgende Gruppen:

  • Ein-Personen-Unternehmer
  • Kleinstunternehmer, die weniger als 10 Vollzeit-Äquivalente beschäftigen
  • Erwerbstätige Gesellschafter, die nach GSVG/FSVG pflichtversichert sind

Eine Wirtschaftskammermitgliedschaft ist nicht Voraussetzung.

Voraussetzungen für Inanspruchnahme der Förderung

Zuschüsse erhalten grundsätzlich Selbständige, die von einer wirtschaftlich signifikanten Bedrohung durch COVID-19 betroffen sind. Eine solche Bedrohung liegt vor, wenn

  • Sie nicht mehr in der Lage sind, die laufenden Kosten zu decken oder
  • Sie von einem behördlich angeordneten Betretungsverbot aufgrund von COVID-19 betroffen sind oder
  • Sie haben einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% zum Vergleichsmonat des Vorjahres.

Folgende weitere Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Einkommen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr zwischen rund EUR 5.500,00 (G eringfügigkeitsgrenze) und EUR 60.000,00 (80% der jährlichen sozialversicherungsrechtlichen Höchstbeitragsgrundlage)
  • Keine weiteren monatilchen Einkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze (EUR 460,00), z.B. aus Vermietung und Verpachtung

Verhältnis zu den sonstigen Unterstützungsleistungen des Bundes

Die Inanspruchnahme von Garantien und Kurzarbeitsunterstützungen ist zusätzlich möglich.

Weitere geplante Unterstützungen wird es aus der mit 15 Milliarden Euro dotierten  Notfallhilfe geben. Eine kumulierte Inanspruchnahme von Unterstützungen aus dem Härtefall-Fonds und der Notfallhilfe ist jedoch nicht möglich. Die Notfallhilfe wird jedoch auf die anderen Unterstützungen anrechenbar sein.

Details zu dieser Unterstützungsleistung werden derzeit ausgearbeitet. Sobald es dazu nähere Informationen gibt bzw. eine Antragstellung möglich ist, werden wir Sie darüber informieren.

Antragstellung

Anträge können ab 27.3.2020, 17:00 Uhr bis 31.12.2020 über die WKO gestellt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Einlangens. Für alle anspruchsberechtigen Antragsteller sind ausreichend finanzielle Mittel reserviert.

Detaillierte Informationen und die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie unter folgendem Link:
https://bit.ly/3dykx9R