Investitionsprämie und weitere Förderprogramme

Aufgrund von Covid-19 ist die Investitionsneigung österreichischer Unternehmen gegenwärtig sehr zurückhaltend. Um dem entgegen zu wirken und die Wirtschaft wieder anzukurbeln, wurde mit der COVID-19 Investitionsprämie ein Anreiz für Neuinvestitionen geschaffen.

  1. Investitionsprämie

Was wird gefördert?
Gefördert werden materielle und immaterielle Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen eines Unternehmens an österreichischen Standorten. Förderbar sind Investitionen, für die erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition zwischen dem 1. August 2020 und dem 28. Februar 2021 gesetzt werden.

Wie hoch ist die Investitionsprämie?
Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der förderfähigen Kosten. Die Förderung verdoppelt sich auf 14%, wenn Investitionen in den Bereichen Klimaschutz, Digitalisierung, Gesundheit und Life-Science erfolgen.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Abwicklung der Investitionsprämie erfolgt durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH, kurz AWS. Der Antrag muss zwischen dem 1. September 2020 und dem 28. Februar 2021 gestellt werden. Die Förderung ist mit einem Budget von EUR 1 Mrd. beschränkt, deshalb wird eine zeitnahe Antragstellung ab 1. September 2020 empfohlen.

Unsere Empfehlung für Sie:
Details zur Förderung und zur Abwicklung werden derzeit noch in Form einer Richtlinie ausgearbeitet. Voraussichtlich wird diese im August veröffentlicht.
Da derzeit noch nicht klar definiert ist, was unter dem Begriff „Erste Maßnahmen“ zu verstehen ist, empfehlen wir Ihnen, Beauftragungen, Bestellungen und Anzahlungen nicht mehr im Juli durchzuführen, sondern damit bis 1. August 2020 zuzuwarten.

Wie ist die Förderung ausgestaltet?
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen Zuschuss. Die Investitionsprämie stellt keine steuerpflichtige Betriebseinnahme dar. Der Zuschuss führt zu keiner Aufwandskürzung.

Welche Investitionen sind von der Förderung ausgenommen?
Ausgenommen sind klimaschädliche Investitionen, unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen, Unternehmensübernahmen und aktivierte Eigenleistungen.

Als klimaschädlich gelten Investitionen in die Errichtung bzw. die Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder der Speicherung fossiler Energieträger dienen sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen.
Wird durch die Investition in bestehende Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen, eine substanzielle Treibhausgasreduktion erzielt, kann die Investitionsprämie jedoch in Anspruch genommen werden.

  1. Bundesländerförderungen

Neben der bundesweit geltenden Covid-19 Investitionsprämie haben auch einzelne Bundesländer Anreize zur Förderung von Investitionen geschaffen. Die Förderungen sind sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Salzburg wurde unter anderem die bereits bestehende Wachstumsförderung von 10% auf 20% erhöht. Nachfolgend ein Kurzüberblick zu diesem Förderprogramm.

Wer wird gefördert?
Gefördert werden

  • kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • die Mitglieder der Wirtschaftskammer Salzburg sind und
  • im Jahresschnitt höchstens 50 Arbeitnehmer ohne Lehrlinge (umgerechnet auf Jahresvollzeit-Äquivalente) beschäftigen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte ab einem Investitionsvolumen von EUR 10.000,00.
Gefördert werden kann die Durchführung von eigen- oder kreditfinanzierten materiellen Investitionen, die dazu dienen

  • bauliche oder maschinelle Verbesserungen und/oder Erweiterungen zu erwirken,
  • neue oder verbesserte Produkte oder Dienstleistungen anzubieten bzw. Produktionsverfahren anzuwenden,
  • in Tourismus- oder Freizeitbetrieben eine Saisonverlängerung, die Gewinnung neuer Zielgruppen, Qualitätsverbesserungen im Betrieb oder die Schaffung bzw. Verbesserung von Unterkunftsmöglichkeiten bzw. Aufenthaltsräumen von MitarbeiterInnen zu erzielen.

Sind für die Nutzung von materiellen Wirtschaftsgütern immaterielle Investitionen notwendig, können auch diese gefördert werden.
Das Investitionsprojekt muss bis spätestens 31. Dezember 2021 umgesetzt werden und durch die Vorlage eines Verwendungsnachweises innerhalb von 3 Monaten belegt werden.

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung beträgt 20% der förderbaren Investitionskosten, maximal jedoch EUR 20.000,00.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Abwicklung der Förderung erfolgt über das Land Salzburg. Förderanträge können ausschließlich online eingebracht werden. Eine Antragstellung ist noch bis 31. Dezember 2020 bzw. bis zur Ausschöpfung des Budgets möglich.
Wichtig ist, dass die Antragstellung vor Durchführung der Investition erfolgt. Investitionen, mit deren Durchführung vor Einreichung des Förderungsantrages begonnen wurde, können nicht gefördert werden.

Wie ist die Förderung ausgestaltet
Bei der Investitionsprämie handelt es sich um einen grundsätzlich nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Welche Investitionen sind von der Förderung ausgenommen
Ausgenommen sind unter anderem leasingfinanzierte Investitionen oder Ratenkäufe, der Ankauf von Grundstücken und Gebäuden und der Ankauf von Büromöbel. Details zu den Ausnahmen finden Sie in der Förderungsrichtlinie. Die Richtlinie wird derzeit überarbeitet. Die angepasste Richtlinie sollte noch im Juli 2020 veröffentlicht werden.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!