Einkommensteuer
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier.
Das Kernstück der Steuerreform ist ein neues Tarifmodel mit nunmehr sieben Steuerstufen statt bisher vier.
Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) wird bei unentgeltlichen Übertragungen künftig vom sogenannten Grundstückswert erfolgen.
Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit 13 % besteuert werden.
Einen wesentlichen Beitrag zur Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/2016 stellen die vorgesehenen Maßnahmen gegen Steuerbetrug dar.
Bei Vorliegen einer Einzelaufzeichnungspflicht wird zudem eine generelle Belegerteilungsverpflichtung geschaffen.
Aufgrund der Ausweitung der Möglichkeiten der Abgaben-, Strafbehörden, besteht die Gefahr, dass es zu Kapitalabflüssen kommt.
sn foto: marco riebler am foto:
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