Grunderwerbsteuer

Die Berechnung der Grunderwerbsteuer (GrESt) wird bei unentgeltlichen Übertragungen künftig vom sogenannten Grundstückswert erfolgen.


Umsatzsteuer

Gewisse Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren, die bisher dem ermäßigten Steuer­satz von 10 % unterlagen, sollen zukünftig mit 13 % besteuert werden.