Editorial
Die ab 1.1.2019 in Kraft tretenden Neuerungen werden in dieser Ausgabe besprochen.
Die ab 1.1.2019 in Kraft tretenden Neuerungen werden in dieser Ausgabe besprochen.
Hier eine erste Vorschau auf die wichtigsten SV-Werte für das Jahr 2019. Die ausführliche Über-sichtstabelle erscheint wie gewohnt in der 1. Ausgabe der KlientenInfo des neuen Jahres 2019.
Ab 1. 1. 2019 sind die individuellen Beitragsgrundlagen sämtlicher Arbeitnehmer monatlich anstelle der Gesamtsumme aller Entgelte an die Sozialversicherung zu melden.
Geändert wurde der bisherige Methodenwechsel für sogenannte Portfoliobeteiligungen, das sind im wesentlichen Auslandsbeteiligungen bis zu 10%
Mit dem Wartungserlass 2018 wurden gesetzliche Änderungen, die Judikatur der Höchstgerichte und Richtlinien der EU in die Umsatzsteuerrichtlinien (UStR) eingearbeitet.
Die Umgründungssteuerrichtlinien (UmgrStR) wurden erst im Vorjahr einer Wartung unterzogen.
Mit Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) hat der Gesetzgeber den bislang bestehenden Nachteil der Genossenschaften im Vergleich zu Kapitalgesellschaften beseitigt.
Bis zum 31.12.2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden.