Termin 31.12.2015

SVA: Überschreitungserklärung bis zum 31.12.2015 abgeben

Neue Selbständige sind in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert, wenn ihre Einkünfte im Jahr 2015 € 4.871,76 bzw € 6.453,36 (ohne andere Einkünfte im selben Jahr) überschreiten. Die Überprüfung seitens des Sozialversicherungsträgers kann erst nach Übermittlung des Einkommensteuerbescheides erfolgen. Im Falle der Überschreitung der Grenzen, sind die Beiträge nachzuzahlen. Zusätzlich werden Strafzuschläge von 9,3% der nachzuzahlenden Beträge vorgeschrieben. Diese können vermieden werden, wenn das Überschreiten der Grenzen noch im Jahr 2015 gemeldet wird.

Übrigens: ab 2016 wird es dafür Erleichterungen geben. Zum einen entfällt die große Versicherungsgrenze und zum anderen wird kein Beitragszuschlag verhängt, wenn die Meldung innerhalb von 8 Wochen ab Ausstellung des maßgeblichen Einkommensteuerbescheides erfolgt.

Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2012 bei Mehrfachversicherung. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

Arbeitnehmerveranlagung 2010

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Bis zum 31.12.2015 kann daher eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010 noch eingereicht werden.

Ankauf von Wohnbauanleihen für optimale Ausnutzung des GFB 2015

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über € 30.000 durch den Kauf von Wohnbauanleihen zu erfüllen. Da es für Gewinne über € 580.000 gar keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale Investitionssumme € 41.450. Bis zum Ultimo sollten die Wohnbauanleihen auf ihrem Depot verfügbar sein!

Stand: 9. Dezember 2015