*** WICHTIG *** Frist Beantragung Covid-19 Ausfallsbonus für November 2020 bis Jänner 2021 läuft ab!

wir möchten Sie daran erinnern, dass am 15. April 2021 die Antragsfrist für den Covid-19 Ausfallsbonus für den Zeitraum von November 2020 bis Jänner 2021 endet.

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Punkte zum Covid-19 Ausfallsbonus:

  • 15 % des Umsatzausfalles bis max. EUR 30.000,00
  • monatliche Betrachtungszeiträume sind von November 2020 bis Juni 2021
  • Umsatzausfall von mindestens 40 % (Vergleichszeitraum: März 2019 bis Februar 2020)
  • monatliche Antragstellung über FinanzOnline bis spätestens 15. des drittfolgenden Monats
  • November und Dezember 2020 können bis 15. April 2021 beantragt werden
  • Zusätzlich kann ein Akonto auf den Fixkostenzuschuss 800.000 bis max. EUR 30.000,00 beantragt werden.
  • kein Ausfallsbonus für Monate mit bezogenem Umsatzersatz (November und Dezember 2020)
  • der maximale Gesamtbetrag der Förderung beträgt EUR 1.800.000,00 (gemeinsam mit Umsatzersatz, 100%ige Haftungen und Fixkostenzuschuss 800.000)

Angekündigt, aber noch nicht umgesetzt, ist die einmalige Erhöhung des Covid-19 Ausfallsbonus für März 2021 von 15% auf 30% mit einer Obergrenze von EUR 50.000,00.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.