Steuerreform 2015/16 – Mitarbeiterrabatte und Sachbezüge
Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurden verschiedene Befreiungsbestimmungen adaptiert und soweit wie möglich an die Regelungen in der Sozialversicherung angepasst.
Im Rahmen der Steuerreform 2015/2016 wurden verschiedene Befreiungsbestimmungen adaptiert und soweit wie möglich an die Regelungen in der Sozialversicherung angepasst.
In der Sonderklienten-Info zur Steuerreform 2015/2016 wurde bereits ausführlich über die Neuerungen bei der Übertragung von Immobilien berichtet.
Die Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Es gibt noch genügend Zeit, sich mit den neuen Bestimmungen anzufreunden.
Sämtliche relevanten Änderungen treten mit 1.1.2016 in Kraft.
Wird eine Immobilie unter Zurückbehaltung des Wohnrechtes geschenkt, hat keine Schenkungsmeldung für das Wohnrecht zu erfolgen.
Vorsteuerrückerstattung in / durch Drittländer