Editorial
Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen.
Ähnlich wie im Jahr 2008 wurde auch heuer noch ein paar Tage vor der Nationalratswahl im Parlament eine Reihe von Gesetzesänderungen als „Wahlzuckerl“ beschlossen.
In der Parlamentssitzung vom 12.10.2017 wurden folgende Änderungen beschlossen.
Alle Jahre wieder empfiehlt es sich, rechtzeitig vor dem Jahresende einen Steuer-Check zu machen.
Optimale Ausnutzung des Jahressechstels mit 6% bis 35,75% Lohnsteuer
Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2014 bei Mehrfachversicherung bis Ende 2017
Gebäudeanteil bei Vermietung und Verpachtung von Gebäuden anpassen